Einschulungsuntersuchung
Was geschieht bei der Einschulungsuntersuchung?
Die Einschulungsuntersuchung ist in Niedersachsen eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Bei der Einschulungsuntersuchung wird Ihr Kind gründlich untersucht. Der Schularzt/die Schulärztin muss prüfen, ob den zu erwartenden Leistungsanforderungen der Schule gesundheitliche Schäden oder Störungen entgegenstehen und ob Ihr Kind in seiner Reifeentwicklung den schulischen Anforderungen gewachsen ist.
Bei der Einschulungsuntersuchung werden drei Entwicklungsbereiche untersucht bzw. beobachtet:
die sozial - emotionale Entwicklung
- Konzentrationsfähigkeit
- Selbstvertrauen
- Kann sich das Kind von den Eltern lösen?
die körperliche Entwicklung
- Wie geschickt ist das Kind motorisch?
- Kann es ausreichend gut sehen und hören?
- Welche Infektionen oder schweren Krankheiten hat es durchgemacht?
- Ist es durch Allergien belastet?
die Entwicklung im Bereich des Denkens
- Wie weit ist Ihr Kind in seiner sprachlichen Entwicklung fortgeschritten?
- Kann es sich Dinge gut merken?
- Kann Ihr Kind Farben, Formen und Größenunterschiede richtig wahrnehmen und einschätzen?
Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird der Arzt bzw. die Ärztin dies mit Ihnen besprechen und Empfehlungen zur weiteren Diagnostik bzw. Förderung geben. Für die schulärztliche Untersuchung müssen Sie Ihr Kind auf keinen Fall gezielt vorbereiten. Jedes Kind hat ganz unterschiedliche Fähigkeiten und Abneigungen. Gezielte Vorbereitung findet im Vorschuljahr im Kindergarten statt. Ein enges Zusammenwirken von Kindergarten und Elternhaus ist hier wünschenswert. Der Arzt / Die Ärztin wird eine Empfehlung oder vielleicht Bedenken hinsichtlich der Einschulung aussprechen und seine Einschätzung der zuständigen Grundschule mitteilen.